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News

03.01.2023

Unser Tag der offenen Tür findet am Samstag den 28.01.2023 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Das Kinderhaus öffnet zur Besichtigung die Türen und bietet die Möglichkeit zur Anmeldung für das Kindergartenjahr 2023/24.

Ein weiterer Termin zur Anmeldung steht Ihnen am 01.02.23 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung.

Bitte bringen Sie den Impfausweis und das Kinder – Untersuchungsheft zur Anmeldung mit.

 

01.01.2023

Wir wünschen allen Familien ein gesundes und gesegnetes neues Jahr 2023! 

 

17.07.2022

Hier können Sie mit Ihren Zugangscode die Elternumfrage starten. 

— Ihren anonymisierten Zugangscode erhalten Sie bei uns im Kinderhaus —

 

17.06.2022

 

 

Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir engagiertes Personal mit dem Herz am richtigen Fleck.

Das bieten wir:

O einen Arbeitsplatz zu dem Du jeden Tag gerne kommst

O einen unbefristeten Arbeitsvertrag

O arbeiten mit dem teiloffenen Konzept

O ein offenes und engagiertes Team

O einen attraktiven Arbeitsplatz und eine wertschätzende Arbeitsatmosphäre 

O Kolleginnen und eine Leitung die deine Erfahrungen und Ideen hören möchten

O eine langfristige Perspektive

O regelmäßige Teamsitzungen und Mitarbeitergespräche

O ganz viele tolle Kinder und Familien

Bewirb dich und lerne uns kennen!

 

 

Erweiterung des Kinderhauses

Das Kinderhaus plant zukunftsorientiert. Der Bedarf an Krippenplätzen steigt stetig. Wir benötigen in der Gemeinde mehr Krippenplätze und haben uns deshalb dazu entschlossen, eine weitere Krippengruppe zu eröffnen.

Im Gartenbereich des Kinderhauses gibt es ab September eine Naturgruppe für Kindergartenkinder. Diese nutzt einen Schutzraum im Pfarrheim und bekommt eine Wiese mit Unterstand in Ast.

Die neue Krippengruppe nutzt ab September die Räumlichkeiten des Spatzennestes.

Kurzer Einblick in die Naturgruppe:

  • Öffnungszeiten: 7:30 – 13:30 Uhr
  • Treffpunkt: Garten im Kindergarten
  • Gruppenraum bei schlechtem Wetter: Im Pfarrheim
  • Wiesengrundstück mit Unterstand fußläufig
  • Gartennutzung des Kindergartens
  • Gemeinsame Veranstaltungen und Feste mit dem Kinderhaus
  • Die Naturgruppe besuchen Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung.
  • Gebühren wie im Regelkindergarten
  • Das pädagogische Personal hat eine intensive und respektvolle Beziehung zur Natur.
    • Erzieherin als Gruppenleitung
    • Pädagogische Ergänzungskraft
    • Weitere päd. Kraft

 

Bewerbung bitte an:

Kinderhaus St. Georg, Schulstraße 2, 84184 Tiefenbach /Ast

oder per Mail

st-georg.ast@kita.ebmuc.de

Für nähere Informationen steht Ihnen Frau Hilkinger unter der

Telefonnummer 08709/869 gerne zur Verfügung.


 

 

24.05.2022

Willkommen beim Farben-, Formen- und Geistertanz der Vorschulkinder!

Nach zwei Jahren mit wenig Veranstaltungen und Auftritten können die Kinder des Kinderhauses St. Georg in Ast endlich wieder zu Höchstform auflaufen.

Anfang Mai fand der Ausflug aller Kinder in den Tiergarten nach Straubing statt. Bestes Ausflugswetter bescherte Allen einen schönen Tag und viele neue Erlebnisse. In der vorletzten Maiwoche wiederum konnten nun endlich auch die Vorschulkinder einen Auftritt für die Eltern auf die Bühne bringen. Schon die Proben begeisterten die Kinder, war es doch eine spannende Abwechslung vom Kindergartenalltag. Beim Schwarzlichttheater durfte jede Gruppe einzeln den Eltern ein tolles Programm mit perfekt einstudierter Choreographie vorführen – im finsteren Raum nahmen Formen leuchtend Gestalt an, Flamingos in bunten Farben sangen und tanzten, Geister schwebten über die Bühne. Selbst der professionelle Einlass in den Raum wurde von den Kindern selbst organisiert. Natürlich waren da alle Eltern begeistert. Und die Kinder erst recht.


14.05.2022

Anmeldung für September 2022

Wir bitten um Geduld!

Uns ist bewusst, dass Sie auf einen Brief von uns warten. Leider ist es uns immer noch nicht möglich eine verbindliche Zusage zu versenden. 


08.05.2022

Terminänderung! 

Der Informationselternabend für neue Familien wird auf den 22.06.2022/19:00 Uhr verschoben. 

 


 

 


03.03.2022

Am Montag 07.03.2022 beginnen die Kurse „Nicht mit mir“ für unsere Lerntagebuchkinder.

Wir haben 4 Kurseinheiten gebucht, damit der Kurs gruppenintern stattfinden kann. 

 

Einteilungsplan:

Termine für Montag: 07/14/21/28.03. und 4.4.2022

Montagskurse: Spatzennest und Biberburg

 

Termine für Mittwoch: 9/16/23/30.3 und 6.4.2022

Mittwochskurse: Bärenhöhle und Fuchsbau


03.03.2022

Mobile Lüftungsgeräte sind eingetroffen!

Wir sind mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet worden.

Jeder Gruppenraum hat die Geräte im Einsatz.

Wir bedanken uns beim Träger sowie bei der Gemeinde für die Unterstützung!


03.03.2022

Unser Elternbeirat hat eine E-Mail – Adresse eingerichtet:

elternbeirat-kinderhaus-ast@gmx.de

Diese dient zur schnellen Erreichbarkeit für Anliegen oder Fragen.


 

31.01.2022

Wir gratulieren Frau Monika Bichlmeier – Werner!

Sie hat die Ausbildung zur „Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen“ erfolgreich abgeschlossen. 

 

 


18.01.2022

Benötigen Sie für die Steuer 2021 eine Bescheinigung der Beiträge?

Dann senden Sie bitte eine kurze Email an das Kinderhaus oder geben im Büro bescheid. 


07.01.2022

Ab Montag 10.01.2022 können Sie hier Online einen Termin zur Anmeldung buchen. 

Der „Tag der offenen Tür“ wird ausschließlich für neue Eltern organisiert.

Anmeldung für September 2022

Heuer mal anders!

 

Unsere Anmeldung für September 2022 steht vor der Tür.

Normalerweise wurde dies immer zusammen mit unserem „TAG DER OFFENEN TÜR“ organisiert.

Auch hier ist es uns wichtig Kontakte zu vermeiden!

Heuer können sich die neuen Familien auf unserer Homepage für den Samstag 22.01.2022 online einen Termin sichern.

(Familien die bereits Geschwisterkinder im Haus haben, können ihre Anmeldung jederzeit im Büro abgeben und benötigen keine Online-Anmeldung.)

Frau Hilkinger und Frau Strasser nehmen sich ausreichend Zeit für eine Hausbesichtigung und Fragen neuer Eltern.

Immer drei Elternpaare  können zeitgleich einen Termin online buchen. Nur so kann ausreichend Abstand eingehalten werden.

Dieser Termin ist ausschließlich für Eltern, diese müssen bitte einen Selbsttest (Testkassette) vorzeigen.

Desweiteren U-Heft und Impfheft des Kindes mitbringen.

Das Anmledungsformular bitte ausgefüllt vorab per Mail an das Kinderhaus senden. 

Für die Kinder finden Sie hier eine Hausbesichtigung mit dem Kasperl als Videos.

 

Bitte unterstützen Sie uns und geben Sie die Informationen weiter!

Wir freuen uns auf Sie!


22.12.2021

Liebe Familien,

unsere Weihnachtsandacht ist leider ausgefallen. Natürlich hatten wir die Andacht bereits geplant. Nun haben wir passend dazu ein Video für die Kinder gedreht. Dieses Video „Die Herbergssuche“ finden Sie auf unserer Kinderseite. 

Wir wünschen allen Familien ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2022.

Ihr Kinderhausteam


22.12.2021

Testnachweispflicht ab 10.01.2021 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung

Kitatestpflicht_Elternbrief

Den Elternbrief und die Berechtigungsscheine erhalten Sie rechtzeitig im neuen Jahr von uns. 

Jetzt lassen wir dieses Jahr erst einmal im Kreise der Familie ausklingen. 

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Hilkinger


12.12.2021

Liebe Eltern der Lerntagebuchkinder,

bitte lassen Sie der Schule Kronwinkl Ihre Emailadressen zukommen. Dann erhalten Sie die erforderlichen Formulare bereits vorab.

Es reicht, wenn Sie an sekretariat@schule-kronwinkl.de eine Email mit dem Namen und dem Geburtstag des Kindes senden und den Betreff „Vorschulkind“ angeben.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe
Mit freundlichen Grüßen,

Melanie Hilkinger


8. Dezember 2021

452. Newsletter Informationen zum Coronavirus

Testnachweispflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres ab 2022


 

08.11.2021

Der Martinsumzug findet am 11.11.2021 statt.

Die anschließende Verpflegung im Garten entfällt! 

Wir bitten Sie während der Veranstaltung einen Mund-Nasenschutz zu tragen. 


 

25.102021


24.10.2021

443. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern

Vordruck für die erforderliche Bestätigung

 


04.10.2021

Information zum Elternabend

Für den Elternabend am 06.10.2021 um 19:00 Uhr gilt die 

3G-Regel (Geimpft/Genesen/Getestet).

Wir bitten Sie den jeweiligen Nachweis dem Kinderhauspersonal vor dem Eintritt ins Pfarrheim vorzuzeigen. 

Bitte keine Selbsttests!

Vielen Dank im Voraus!


23.09.2021

Einladung Erntedank Familiengottesdienst 

AM: 03. Oktober um

UM: 9:30 Uhr

ORT: Kirche in Ast

Hier geht´s zum Flyer:

Plakat Erntedank


10.09.2021

Wir begrüßen alle Familien im Kinderhaus St. Georg und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

Ihr Kinderhausteam


27.07.2021

Elternbrief von Familienministerin Frau Carolina Trautner


27.07.2021

Wir bedanken uns für die Teilnahme an der Elternbefragung. Ein kurzer Überblick hängt im Eingangsbereich aus. Die gesamte Auswertung liegt in der Bücherei für Sie zur Ansicht bereit. 

Ihr Kinderhausteam


08.07.2021

  Ihre Meinung ist uns wichtig!

Sehr geehrte Eltern, 

um bedarfsgerecht planen und unsere Einrichtung Ihren Bedürfnissen entsprechend gestalten zu können, führen wir diese Elternbefragung durch. 

Ihre Teilnahme an dieser Befragung ist freiwillig. Die Befragung erfolgt anonym. Es ist zugleich Ihre Chance, konkrete individuelle Anregungen und Aspekte zur Optimierung der Einrichtung einzubringen. Die Daten werden ausschließlich für die Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Kindertageseinrichtung verwendet. 

Wenn Sie mehrere Kinder haben, führen Sie bitte pro Kind eine separate Umfrage.  

Hier geht´s zur Umfrage!

— Bitte die Umfrage bis spätestens Sa., den 24.07.2021 durchführen —

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 

 

Mit freundlichen Grüßen,   

Ihr Kinderhausteam St. Georg


15.06.2021

KLEINE FORSCHER

Auch beim Projekt „Kleine Forscher“ werden wir uns dieses Jahr beteiligen. Thema hierzu ist „Papier – das fetzt“. Da wir uns täglich im Kinderhaus bereits mit Papier beschäftigen, haben wir uns hierzu angemeldet. Am Mittwoch, den 16. Juni 2021 besucht uns Nicole Bauer (Mitglied im deutschen Bundestag), die sich für eine gute und frühe MINT-Bildung engagiert. Weitere Informationen dazu finden sie unter

www.tag-der-kleinen-forscher.de


09.06.2021

Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung


 

08.06.2021

Berechtigungsschein für Schnelltests

Für noch nicht eingeschulte Kinder stehen kostenlose Selbsttests zur Verfügung. 

Den dafür benötigten Berechtigungsschein erhalten Sie im Büro.

Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten Sie kostenlose Selbsttests in den Apotheken für die zweimal wöchentliche Testung der Kinder. 

Die Durchführung der Selbsttests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Kindertagesbetreuung. Die Testung der Kinder wird von den Eltern zuhause vorgenommen. Eine Dokumentation des Testergebnisses bzw. Vorlage in der Kindertageseinrichtung ist nicht erforderlich. 


05.06.2021

Neues vom Bayerischen Staatsministerium

Elternbrief


28.05.2021

Liebe Eltern, 

falls der Wert unter 50 bleibt, wird nach den Pfingstferien der Kindergartenbus wieder fahren. 


28.05.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Rückgang der Infektionszahlen im Landkreis Landshut hält erfreulicherweise an. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz bereits den zweiten Tag in Folge unter 50.

Sollte der Wert weiterhin die 50 unterschreiten, wird der Landkreis Landshut dies am Sonntag, 30.05.2021 auf der Homepage www.landkreis-landshut.de im Amtsblatt veröffentlichen. Dieses können Sie selbstverständlich auch am Montag, 31.05.2021 noch abrufen.

Für Sie als Einrichtung bedeutet dies, dass – sollte die Entwicklung so anhalten – ab Dienstag, 01.06.2021 zum Regelbetrieb übergegangen werden kann (beruhend auf § 19 Abs.1 S.1 Nr.2, § 3 Nr. 2 der aktuell gültigen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Sachgebiet Kindertagesbetreuung


25.05.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in unserer Nachricht vom Freitag, 21.05.2021 bereits vermutet, sinken erfreulicherweise die Infektionszahlen im Landkreis Landshut.

Der Landkreis hat die Unterschreitung des 7-Tages-Inzidenz- Schwellenwertes  von 100 am 5. Tag in Folge bereits amtlich festgestellt.

Damit ist ab heute der Betrieb aller Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Kinderhäuser, ggf. auch Horte) im eingeschränkten Regelbetrieb möglich.

Uns haben bereits am Freitag zahlreiche Nachfragen erreicht.

Uns ist bewusst, dass v.a. im Hinblick auf die Schulferien einige Einrichtungen schließen.

Die geplanten Schließzeiten können selbstverständlich eingebracht werden. Dies liegt in Ihrer Entscheidung als Träger.

 

Inzwischen regelt die zugrundlegende Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV), dass Änderungen, die aufgrund von Verbesserungen oder Verschlechterungen der 7-Tages-Inzidenz eintreten, auch unter der Woche eintreten können. Dies ist für Sie als Einrichtung nachvollziehbar eine weitere organisatorische Herausforderung, auf die wir jedoch keinen Einfluss haben.

Der 424. Newsletter vom STMAS hatte lediglich über weitere Erleichterungen für 7-Tages-Inzidenzwerte zwischen 100 und 165 berichtet. Eine Aufhebung der generellen Lockerung, dass ab einer 7- Tages-Inzidenz von unter 100 der eingeschränkte Regelbetrieb möglich ist, war damit nicht verbunden. Wir hatten versucht, hier bereits mit unserer Mitteilung etwaigen Missverständnissen vorzukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Sachgebiet Kindertagesbetreuung


24.05.2021

Wir freuen uns ab Dienstag den 25.05.2021 mit allen Kindern den eingeschränkten Regelbetrieb starten zu dürfen.

 


21.05.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach aktuellem Stand kündigt sich an, dass die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Landshut stabil unter 100 bleibt (vgl. § 3 Nr.2 12.BayIfSMV).
Wir bitten Sie dringend, sich am Sonntag oder Montag unter www.landkreis-landshut.de (ggf. unter „Landkreis“ und dann unter „Amtsblatt“) zu erkundigen,
ob eine entsprechende Feststellung veröffentlicht wurde.
Sollte der Inzidenzwert weiterhin stabil unter 100 geblieben sein, öffnen alle Einrichtungen im sog. eingeschränkten Regelbetrieb, also mit Betreuung in festen Gruppen.
Dies gilt also für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Kinderhäuser (vgl. § 19 Abs.1 S.1 Nr. 2 BayIfSMV). Die Neuregelung wird ab Dienstag erwartet.

Die Sonderregelungen für Grundschulkinder und Vorschulkinder mit Schuleintritt im September 2021 (vgl. 424. Newsletter) kommen dann nicht mehr zu Anwendung.


Mit freundlichen Grüßen

Sachgebiet Kindertagesbetreuung

 


 

18.05.2021

424. Newsletter 

Allgemeine Informationen zum Kindertagesbetreuung

12.05.2021

Informationselternabend für unsere „neuen“ Eltern ab September 2021 findet am

Mittwoch 16. Juni 2021 um 19:00 Uhr statt. 


06.05.2021

  1. Newsletter
    Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Einladung zum 6. interaktiven Live-Web-Coaching für Familien auf familienland.bayern.de


05.05.2021

  1. Newsletter
    Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

Änderungen für Schulkinder ab dem 10. Mai 2021

Schulkinder, die einen Hort, eine altersgeöffnete Kindertageseinrichtung (z.B. Haus für Kinder) oder eine Kindertagespflegestelle besuchen, werden regelmäßig auf eine Coronavirus-Infektion getestet (vgl. 413. Kita-Newsletter). Aus diesem Grund ist es vertretbar, den für die Möglichkeit des Hortbesuchs maßgeblichen 7-Tage-Inzidenzwert im Gleichklang mit den Grundschulen auf 165 anzuheben.

Das bedeutet: Grundschulkinder dürfen ihren Hort, ihre altersgeöffnete Kindertageseinrichtung oder ihre Kindertagespflegestelle ab dem 10. Mai 2021 regulär besuchen, solange sich der 7-Tage-Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter dem Wert von 165 bewegt. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Kinder im Wechsel- oder Präsenzunterricht befinden. Erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 gelten für Grundschulkinder die bereits bekannten Regelungen zur Notbetreuung. Wie schon bislang werden die Kreisverwaltungsbehörden künftig auch amtlich bekannt geben, sobald der Wert von 165 ausreichend lange über- oder unterschritten ist.

In den Pfingstferien können Grundschulkinder demnach auch die Ferientagesbetreuung nach den Regelungen zum (eingeschränkten) Regelbetrieb regulär besuchen, sofern der 7-Tage-Inzidenzwert unter 165 liegt.

Für jüngere Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, gibt es noch keine Möglichkeit zur regelmäßigen, nicht-invasiven Testung. Es gibt jedoch bereits verschiedene Projekte zu alternativen, innovativen Testmethoden. Zunächst muss allerdings ausreichend erprobt werden, ob solche Tests auch für jüngere Kinder geeignet sind. Dies ist der Fall, wenn Tests zugelassen sind und auch tatsächlich zuverlässige Ergebnisse liefern. Daher gilt für Nicht-Schulkinder die bislang geltende Regelung zur Notbetreuung ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 100 zunächst weiter fort.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung


23.04.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem heutigen Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die Spezialvorschriften für die freitägliche Bekanntmachung der für die Folgewoche maßgeblichen Inzidenzeinstufung für Schulen und KiTas entfallen. Dementsprechend entfällt diese Bekanntmachung ab sofort!

Für Schulen und KiTas gelten ab sofort die allgemeinen Regelungen der § 28b IfSG, § 3 der 12. BayIfSMV.

Die heute für den Landkreis Landshut maßgebliche Inzidenzeinstufung, die für die ab morgen anzuwendenden Vorschriften ausschlaggebend ist, wird vom Bayerischen Staatsministerium für Pflege und Gesundheit bekannt gemacht.
Die Homepage des Gesundheitsministeriums ist jedoch seit heute Früh nicht zu erreichen; hier ist jedoch keine Überraschung zu erwarten, da der Landkreis ja bereits seit mehr als einer Woche eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 aufweist und die heutige 7-Tages-Inzidenz laut dem RKI gar bei knapp über 300 liegt.

Zukünftig wird es amtlich bekannt gemacht, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- oder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, da die jeweilige Über- oder Unterschreitung zu Anwendung bzw. Entfall der entsprechenden Regelungen nach dem IfSG und der BayIfSMV ab dem übernächsten Tag führt.

Für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Landshut gilt daher bis zur offiziellen Bekanntgabe einer neuen Sachlage:
Die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegestellen sind geschlossen. Es ist eine Notbetreuung anzubieten.
Sollte sich daran etwas ändern, werden Sie über eine E-Mail aus dem Sachgebiet baldmöglichst informiert, d.h. bei Fortsetzung der Notbetreuung unter gleichen Voraussetzungen wie bisher entfällt zukünftig diese Freitagsinformation an Sie!
Es gilt weiterhin Notbetreuung.
Zur Inanspruchnahme der Notbetreuung gelten aktuell weiterhin die bereits bekannten Sachverhalte.

Mit freundlichen Grüßen

Sachgebiet Kindertagesbetreuung


21.04.2021


20.04.2021

  1. Newsletter
    Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Informationen zum Corona-Virus

(SARS-CoV2)

Ersatz der Elternbeiträge auch für April und Mai 2021

Der Ministerrat hat heute (13. April 2021) beschlossen, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen auch im April und Mai 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu entlasten.

Dies erfolgt unter denselben Voraussetzungen wie schon im Januar, Februar und März 2021 (vgl. 389. und 398. Newsletter). Der Beitragsersatz ist also für Kinder möglich, die die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle im betreffenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen besucht haben (Bagatellregelung).

Der Beitrag wird unabhängig davon ersetzt, ob die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet ist oder aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz über dem Wert 100 eine Notbetreuung anbietet.


16.04.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage des § 18 Abs. 1 Satz 4 bzw. des § 19 Abs. 1 Satz 3 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) in der Fassung vom 25.03.2021 wird amtlich festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz
(= Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV2 je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen) nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) im Landkreis Landshut den Wert 100 überschreitet (Stand 16.04.2021: 211,4).

Für die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen gilt die Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 12. BayIfSMV.

Für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Landshut gilt für den Zeitraum vom 19.4. bis 25.4.21: die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegestellen sind geschlossen.

Es ist eine Notbetreuung anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen

Sachgebiet Kindertagesbetreuung


27.03.2021

Wir wünschen allen Familien ein frohes Osterfest. 

Die Kinderseite auf unserer Homepage wird während den zwei Wochen Osterferien nicht bestückt. 

In der zweiten Osterferienwoche ist das Kinderhaus geschlossen.  


26.03.2021

Für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Landshut gilt für den Zeitraum vom 29.3.-2.4.21: die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegestellen sind geschlossen. Es ist eine Notbetreuung anzubieten.


19.03.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wie Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ausweislich der Angaben des Robert-Koch-Instituts auf dem COVID-19-Dashboard der Inzidenzwert von 100 je 100.000 Einwohner in der Stadt Landshut überschritten ist. Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 der 12. BayIfSMV gilt: in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen  eine 7-Tage- Inzidenz von 100 überschritten wird, sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.

Für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Landshut gilt daher für den Zeitraum vom 22.3.- 26.3.2021: die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegestellen sind geschlossen. Es ist eine Notbetreuung anzubieten.


14.03.2021

Informationen für die Eltern:

Umgang mit Kindern mit (leichten) Krankheitssymptomen – Notwendigkeit eines Corona-Tests


13.03.2021

Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

Möglichkeit der Rückkehr zum Regelbetrieb / 7-Tage-Inzidenz


24.02.2021

Videos über unser Kinderhaus finden Sie

jetzt im Menü „Unser Kinderhaus“


17.02.2021

Bescheinigung über Kinderbetreuungskosten 2020 bitte im Büro beantragen. Diese wird heuer nicht automatisch an alle Eltern verteilt. 


14.02.2021

Ab dem 22. Februar 2021 ist das Kinderhaus (mit eingeschränkten Regelbetrieb) für alle Kinder geöffnet!!!

Weiteres Vorgehen ab dem 22. Februar 2021

Newsletter 393



09.02.2021

Am 18.02.2021 bleibt das Kinderhaus geöffnet. Die Teamfortbildung findet nicht statt. 


27.01.2021

Beitragsrückerstattung Januar und Februar 2021.

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie aus dem Elternbrief des Bayrischen Familienministeriums entnehmen, erhalten die Kindertagesstätten, wie bereits im letzten Jahr, einen Beitragsersatz. Das bedeutet für Sie eine Beitragsrückerstattung für die Monate Januar und Februar 2021, falls Ihr Kind die Einrichtung bis 5 Mal monatlich (Bagatellgrenze) besucht hat.

Zum besseren Verständnis möchten wir Ihnen mitteilen wie unsere Buchhaltung vorgeht:

Elternbeiträge Februar 2021 werden Ende Februar 2021 mit dem Essen für Februar 2021 abgebucht, für die Kinder, die öfter als 5 Tage den Kindergarten besucht haben.

Reguläre Abbuchung der Märzbeiträge 2021 mit Verrechnung der Rückzahlungsbeträge vom Januar 2021. (Bagatellgrenze 5 Tage)

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Pöpping
Trägervertreter


22.01.2021

387. Newsletter

Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Informationen zu den zusätzlichen Kinderkrankentagen


21.01.2021

Die Anmeldung ist für das Kinderhausjahr 2021/22.

Bezüglich der Lockdown Bestimmungen wird die Anmeldung trotz Hygienemaßnahmen am 06.2.2021 und am 13.02.2021 nicht stattfinden können. 

Ein persönliches Kennenlernen wird nach dem Lockdown stattfinden.

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Anmeldeformular per Mail oder per Post bis zum 26.02.021 zu. 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Ihre Kinderhausleitung,

Melanie Hilkinger


Ein großes DANKESCHÖN an die 

Bäckerei Dreier!!!

Das Kinderhaus hat eine Spende von 500€ erhalten.


 

Die Anmeldung ist für das Kinderhausjahr 2021/22.

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Anmeldeformular vorab zu!

Bitte bringen Sie den Impfausweis und das Kinder – Untersuchungsheft zur Anmeldung mit.

Email: st-georg.ast@kita.ebmuc.de

Adresse: Kinderhaus St. Georg, Schulstraße 2, 84184 Tiefenbach / Ast

 

 
 

Testpflicht für Rückkehrende aus Risikogebieten dazu:

 Information vom Bayerischen Staatsministerium 


 

Liebe Eltern,

wir sind gerade dabei die Kinderseite zu bestücken. Es würde uns sehr freuen, wenn Sie diese Seite mit Ihrem Kind besuchen. 

Viel Spaß beim Anschauen!


 

Unser „Tag der offenen Tür“ wird am Samstag 30.01.2020 nicht stattfinden. 


Ein großes DANKESCHÖN an die Bäckerei Dreier!

Die Bäckerei Dreier hat heuer 100 gebackene Martinsgänse an das Kinderhaus gespendet. 


Notbetreuung

Wir befinden uns nach wie vor im Notbetrieb und das Betreuungsverbot für die Kindertagesstätten gilt weiterhin.

Mittagessen

Wir bekommen derzeit noch kein Mittagessen geliefert. Bitte geben Sie Ihrem Kind mehr Brotzeit mit.

Schutzmaske

Sie dürfen das Kinderhaus mit Schutzmaske betreten und ihr Kind in der jeweiligen Gruppe abgeben. Bitte beachten Sie den Abstand mit anderen Familien.

Kindergartenbus

Aus organisatorischen und hygienischen Gründen wird bis auf weiteres kein Kindergartenbus eingesetzt.

Gruppenübergreifendes Arbeiten

Bis auf weiteres werden wir unser offenes und gruppenübergreifendes Arbeiten nicht umsetzen. Jedes Kind besucht seine Gruppe.


Anmeldeformular Bus

Information zur Busanmeldung

 

 

 

 

 


Inklusion

Wir machen uns auf den Weg!

Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschenrecht.

(UN-Behindertenkonvention)

Nach dem neuen Inklusionsgesetz, das sich an den Inhalten der Konvention anlehnt, hat jedes Kind das Recht, in seinem sozialen Umfeld aufzuwachsen und am gesellschaftlichen Geschehen teilzunehmen.

Inklusion bedeutet für uns alle Kinder z.B.

  • mit oder ohne Migrationshintergrund
  • mit oder ohne Sprachschwierigkeiten
  • mit oder ohne Entwicklungsauffälligkeiten
  • mit oder ohne Behinderung
  • Mädchen und Jungen gleichermaßen

so zu betreuen und zu bilden, wie es ihrer individuellen Entwicklung entspricht, im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. Räumlichkeiten).

Auf dem Weg zur Inklusion im Kinderhaus St. Georg

  1. Schritt: Fortbildung „Fachkraft zur Inklusion“ (Frau Kathrin Zeilhofer beendete erfolgreich im Sept.2017 ihre Zusatzqualifikation.)
  2. Schritt: Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachdienst (momentane Zusammenarbeit mit Frau Ursula Schober, Sonderpädagogin)
  3. Schritt: Fortbildung zum Thema Inklusion für das Gesamtteam
  4. Schritt: Anmeldung der Kinder
  5. Schritt: Abklärung im Team/Träger: Welche Kinder können wir integrieren? (Personal/Räumlichkeiten/Zeitressourcen)
  6. Schritt: Erstes Kennenlernen von Kind, Eltern und Kita

Und nur gemeinsam mit den Eltern, dem Träger und den Kindern können wir uns auf den Weg machen. 

Ihr Kinderhausteam


    Adresse

    Kinderhaus St. Georg

    Schulstr. 2, 84184 Tiefenbach

    Tel. 08709 - 869

    Öffnungszeiten

    Montag

    07:00 - 17:00

    Dienstag

    07:00 - 17:00

    Mittwoch

    07:00 - 17:00

    Donnerstag

    07:00 - 17:00

    Freitag

    07:00 - 17:00

    Anstehende Veranstaltungen

    Feb 1
    14:00 - 17:00

    zusätzlicher Anmeldetermin für das KiGa Jahr 23/24

    Feb 3
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